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Während die meisten Bachelor- und Master-Studiengänge gratis sind, müssen MBA AspirantInnen tief in die Tasche greifen. Oft geht es nicht ohne Unterstützung. Doch wo ein Wille ist, ist auch ein Weg — an der Finanzierung soll es also nicht scheitern.

Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

Mit der Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit fördert der österreichische Staat Weiterbildungsinteressierte, die ihre Arbeit vorübergehend ganz oder teilweise aussetzen.

Wer sich nach Absprache mit seinem Arbeitgeber komplett auf seine Weiterbildung konzentrieren möchte, kann im Rahmen einer Bildungskarenz eine Beschäftigungspause zwischen zwei Monaten und einem Jahr in Anspruch nehmen. Die genaue Dauer kann individuell mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Für diese Zeit erhalten die ArbeitnehmerInnen ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes.

Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit für eine Fortbildung nur reduzieren möchten, haben seit Juli 2013 die Möglichkeit, in Bildungsteilzeit zu gehen. Die Normalarbeitszeit kann dann um mindestens 25 Prozent bis maximal 50 Prozent herabgesetzt werden. Für jede volle Arbeitsstunde, um die die wöchentliche Normalarbeitszeit minimiert wird, erhalten die karenzierten ArbeitnehmerInnen 0,78 Euro pro Tag. Wer also beispielsweise 25 statt bisher 40 Stunden arbeitet, erhält im Monat April 15 x 0,75 x 30 = 337,50 Euro Geld vom Arbeitsmarktservice.

AK Bildungsförderung

Mitglieder der Arbeiterkammer werden finanziell bei der Teilnahme an Weiterbildungskursen unterstützt. Auch Arbeitslose, NotstandshilfebezieherInnen, Lehrlinge, Eltern in Karenz, geringfügig Beschäftigte und freie DienstnehmerInnen können die AK Bildungsförderung beantragen. Aber Achtung: Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen; das bedeutet, dass manchmal nur bestimmte Kurse gefördert werden. Die AK Salzburg unterstützt beispielsweise wissenschaftliche Abschlussarbeiten. Wir empfehlen Dir daher, Dich direkt mit der Arbeiterkammer Deines Bundeslandes in Verbindung zu setzen.

Bauspardarlehen

Auch mit einem Bauspardarlehen kannst Du Deine Weiterbildung finanzieren. Darunter fallen nicht nur Kursgebühren, sondern alle weiteren Kosten, die mit einer Weiterbildung wie einem Master oder MBA im In- und Ausland in Zusammenhang stehen (Lehrmaterialien, Mietwohnung, Fachliteratur et cetera).

Nähere Informationen findest Du beispielsweise unter http://bit.ly/2gC7FlU oder http://bit.ly/2gOQ0L3.

Steuerliche Absetzbarkeit

In § 16 des Einkommensteuergesetzes ist geregelt, dass Kosten für die Aus- und Weiterbildung als Werbungskosten steuerlich absetzbar sind (Weitere Informationen findest Du auch im Artikel zum Thema Steuern). Dabei kannst Du nicht nur die Kosten für das Studium geltend machen, sondern auch Fahrtkosten sowie Kosten für die Nächtigung und die Lern- und Arbeitsmittel. Dazu zählen auch Hard- und Software, die Du zu einem gewissen Anteil auch für Deine Weiterbildung benötigst. In der Regel geht der Gesetzgeber davon aus, dass Du Hardware wie beispielsweise Laptop, Smartphone und Drucker zu 40 Prozent privat nutzt.

Wir empfehlen Dir auch, Dich auf der Webseite http://bildungsfoerderung.bic.at/ zu informieren. Hier findest Du weitere News und Tipps zum Thema Förderungen für Aus- und Weiterbildungen. Zudem lohnt sich auch ein Blick in die Datenbank der Bildungsförderungen: http://www.kursfoerderung.at.

Author: BildungsCluster